unsere Leistungen

Wenn es auf einem Spielplatz zu einem Unfall kommt und es kommt ein Kind zu Schaden, ob mit verletzungsbedingten oder gar tödlichen Folgen, wird ermittelt, wer Schuld an diesem Unfall trägt. Erfahrungsgemäß ist bei Unfällen mit Kindern das öffentliche Interesse besonders groß. Das Gericht wird nicht nur deshalb auf jeden Fall versuchen, einen Schuldigen für den Unfall zu finden.
Sie können sich dagegen absichern, indem Sie die Spielgeräte Ihres Spielplatzes regelmäßig fachkundig untersuchen lassen.

Als Bemessungsgrundlage für die Sicherheit bei Spielgeräten wird in Deutschland die DIN EN 1176 zugrunde gelegt. Sie schreibt u.a. auch genau vor, wie und in welchen zeitlichen Abständen die Inspektion und Wartung der Spielgeräte zu erfolgen hat.

Wir bieten Ihnen auf Grundlage der DIN EN 1176 folgende Leistungen an:

 

Jährliche Hauptinspektion

Die jährliche Hauptinspektion wird zur Feststellung des allgemeinen betriebssicheren Zustandes von Anlage, Fundamenten und Oberflächen vorgenommen. Sie muss von sachkundigen Personen unter strenger Einhaltung der DIN, sowie der vom Hersteller erteilten Anweisungen vorgenommen werden.

Sie erhalten einen ausführlichen Prüfbericht nach den gesetzlichen Vorgaben.

Darin werden alle Geräte einzeln mit Fotos aufgelistet. Vorhandene Mängel werden dokumentiert und beschrieben, ein Lösungsvorschlag wird unterbreitet.

Überprüft werden neben den einzelnen Geräten auch der Fallschutz und die notwendigen Abstände, ebenso der gesamte Spielplatz mit Einzäunung und Zugangsmöglichkeit.

 

Quartalsmäßige Operative Inspektion

Die operative Inspektion ist eine detaillierte Inspektion zur Überprüfung der Betriebssicherheit und Stabilität der Anlage insbesondere in Bezug auf jedweden Verschleiß. Sie muss alle 1 – 3 Monate (je nach Frequenz des Spielplatzes) von sachkundigen Personen vorgenommen werden.

Sie erhalten (per eMail an Ihren zuständigen Techniker oder Hausmeister) ein ausführliches Prüfblatt mit Auflistung aller Geräte und Bestandteile des Spielplatzes, gegebenenfalls ergänzt durch erklärende Fotos. Wir führen die operative Inspektion in der Regel quartalsweise durch, 3x pro Jahr, die 4. Untersuchung ist die Hauptinspektion.

 

Einführung Ihres zuständigen Mitarbeiters in die Visuelle Inspektion

Die visuelle Routine-Inspektion dient der Erkennung der offensichtlichen Gefahrenquellen, die sich in Folge von Vandalismus, Abnutzung oder Witterungseinflüssen ergeben können. Sie muss mindestens 1x wöchentlich durchgeführt werden.

Der zuständige Bauhofmitarbeiter / Hausmeister / Sicherheitsbeauftragte o.ä. wird mündlich in die visuelle Inspektion direkt am Spielplatz eingeführt. Ihm wird dabei erklärt, auf was er zu achten hat, ausschließlich bezogen auf die Geräte des jeweiligen Spielplatzes. Er erhält dafür eine Liste zur Dokumentation der visuellen Inspektion.

 

Abnahme des Spielplatzes nach Erstinstallation

Die DIN EN 1176 empfielt, dass der betriebssichere Zustand der Spielplatzgeräte nach Neuinstallation durch einen Sachkundigen auf Normkonformität überprüf werden sollte

Wir überprüfen Ihren neuinstallierten Spielplatz vor Inbetriebnahme nach DIN EN 1176.

Die erhalten dabei ein ausführliches Protokoll ähnlich der Hauptinspektion.

 

Überwachung der Prüffristen

Die DIN EN 1176 schreibt die regelmäßigen Prüffristen der Jahreshauptinspektion, sowie der operativen Inspektion vor.

Sie erteilen uns einen Inspektions- oder Wartungsvertrag und wir sorgen dafür, dass die entsprechenden Überprüfungen regelmäßig zum vereinbarten Zeitraum stattfinden. Sie erhalten im Anschluss automatisch die entsprechenden Berichte.

Wir empfehlen Ihnen, eine Spielplatzakte / ein Kontrollbuch anzulegen mit den Herstellerangaben zu Wartung und Instandhaltung der einzelnen Geräte, sowie der genauen Protokollierung der Zuständigkeiten, der durchgeführten Inspektionen, Wartungen und Reparaturen. Die Berichte sind im Haftungsfalle juristisch anerkannt.

 

Auf Wunsch: Beseitigung der Mängel - Instandsetzung

Wir arbeiten in München, Nürnberg und Augsburg jeweils mit qualifizierte Montagepartner direkt vor Ort zusammen. Ausgestattet mit allen nötigen Kenntnissen und Werkzeugen erledigen diese auf Wunsch alle notwendige Reparaturen, Instandsetzungen und Neuinstallationen rund um Spielplatz und Garten. Auch sämtliche Beton- und Pflasterarbeiten sind möglich. Kostengünstig, schnell und problemlos.

Vorab erstellen wir Ihnen ein ausführliches Angebot, bei Neugeräten mit Fotos. Wo eine Reparatur sinnvoll erscheint, bieten wir Ihnen diese an, ansonsten den Austausch des defekten Gerätes. Wir verwenden ausschließlich Geräte, die nach DIN EN 1176 gefertigt sein. Ebenso bieten wir Sandaustausch oder Erneuerung des Fallschutzes an. Sollten Sie uns den Auftrag erteilen, sichern wir Ihnen eine zeitnahe, qualifizierte und DIN-gerechte Ausführung zu.

Achtung: Im Prüfbericht festgestellte Mängel sind umgehend zu beseitigen. Ist Gefahr im Verzug, müssen Sie das Spielplatzgerät absperren und gegebenenfalls sofort demontieren.

Lieferung von Spielplatzgeräten zum Selbsteinbau

Wir arbeiten mit zuverlässigen Herstellern zusammen, die Spielgeräte und Fallschutzmaterialien nach DIN EN 1176 fertigen.

Ein geschickter Hausmeister oder Bauhofmitarbeiter kann kleinere Spielgeräte, wie z.B. Federwipptiere, Wippen, einfache Schaukeln o.ä. ohne großen Aufwand auch selbst fachgerecht einbauen. Zu jedem von uns gelieferten Gerät erhalten Sie eine Montageanleitung mit Fundamentplänen. Sie sparen sich so die Montagekosten.

 

Lieferung und Montage von normgerechten Spielplatzschildern

Laut DIN EN 1176, Punkt 8.2.4 muss auf jedem Spielplatz ein Spielplatzschild mit genau definierten Inhalten vorhanden sein. Die exakte Adressangabe ermöglicht einem Ortsfremden bei einem Unfall die benötigte Hilfe schnellstmöglich an den richtigen Ort zu weisen.

Wir entwerfen Ihr projektbezogenes Spielplatzschild mit Ihren Angaben und geben es in Auftrag. Entweder Sie befestigen es selbst an vorhandenen Gegebenheiten oder wir betonieren einen Mast ein und montieren Ihr Schild an der richtigen Stelle.